In a nutshell: IFRIC 21 ist eine Interpretation zur Bilanzierung von Abgaben – und konkretisiert für diesen Bereich die Anwendung des IAS 37 für Zweifelsfälle / schränkt eventuelle Interpretationsspielräume ein.
Detaillierter: Am 20. Mai 2013 wurde der IFRIC 21 veröffentlicht. Die Mitteilung und der Link zum Standard sind hier zu finden. Der Anwendungsbereich beschränkt sich auf die Bilanzierung einer Verbindlichkeit aus Abgaben, die unter den Anwendungsbereich des IAS 37 fallen (IFRIC 21.2) aber ausdrücklich nicht auf Abgaben, die unter IAS 12 (also Ertragsteuern) fallen oder Strafzahlungen sind (IFRIC 21.4). Darüber hinaus befasst sich der IFRC nur mit der Bilanzierung der Verbindlichkeit (und damit Aufwandserfassung) nicht mit der eventuellen Aktivierung eines aus der Zahlung resultierenden Vermögensertes.
Grundsätzlich ist die Frage der Bilanzierung von Levies mit den allgemeinen Bilanzierungsgrundsätzen nach IFRS geklärt – Ablauf der Prüfung Bilanzierung:
- Liability i.S.d. Frameworks Ziffer 4.46?
- Provision i.S.d. IAS 37?
- Contingent Liability i.S.d. IAS 37?
Wenn alles verneint werden muss: keine Bilanzierung – aber ggf. Angabepflicht nach dem Prinzip der Faithfull Presentation (IAS 1.15).
Nun sind die Staaten bei gesetzlichen Abgaben weltweit recht kreativ und verschiedenste Konstellationen lösen Abgaben aus. Dabei ist das Ergebnis nach den Regelungen der IFRS nicht unbedingt immer das wirtschaftlich gewünschte Ergebnis – daher besteht in der Praxis öfter der eine oder andere Versuch, die Auslegung der IFRS zum bilanzpolitisch gewünschten Ergebnis „hinzubiegen“.
Das verhindert der neue IFRIC, indem er die Regelungen etwas konkreter darstellt.
Eine anschauliche Darstellung von Beispielen ist dieser Mitteilung von Ernst & Young zu entnehmen.
Der IFRIC ist – wie schon die Bezeichnung sagt eine Interpretationshilfe, um Hilfestellung / Interpretationsvorgaben in Zweifelsfragen zu bieten. als solches ergeben sich hieraus keine neuen Bilanzierungsvorschriften.
Für die Praxis empfiehlt es sich m.E. kurz zu prüfen, wie man bisher seine Abgaben bilanziert hat und mit dem neuen IFRIC abzugleichen. Bei bisher streng am Standard orientierter Bilanzierung dürfte sich m.E. nicht die Notwendigkeit einer Änderung der Bilanzierungspraxis ergeben. Ebenfalls hilfreich ist hier m.E. die bereits zitierte Mitteilung von Ernst & Young, die Musterbeispiele enthält.