Noch eine IFRS-Seite?

Es gibt im Netz Unmengen an Informationen zu IFRS – dazu Berge an Literatur. Ist dann hier noch ein Blog zu diesem Thema notwendig? JA!

Warum? Ganz einfach: Ich beschäftige mich seit 2002 mit den IAS / IFRS Standards. Und stelle immer wieder fest, dass die übliche Literatur eines dem geneigten Leser / Anwender nicht ausreichend gut vermittelt: Die Grundlagen der einzelnen Standards in Verbindung mit der Systematik dahinter. Denn ich stelle immer wieder fest, dass viele Probleme, die in der Praxis hin- und hergewältzt werden, sich ganz einfach mit den Grundlagen lösen lassen.
Weiterlesen

Veröffentlicht unter Allgemein | Verschlagwortet mit , , , | 2 Kommentare

IFRIC 21 – Levies

In a nutshell: IFRIC 21 ist eine Interpretation zur Bilanzierung von Abgaben – und konkretisiert für diesen Bereich die Anwendung des IAS 37 für Zweifelsfälle / schränkt eventuelle Interpretationsspielräume ein.

Detaillierter: Am 20. Mai 2013 wurde der IFRIC 21 veröffentlicht. Die Mitteilung und der Link zum Standard sind hier zu finden. Der Anwendungsbereich beschränkt sich auf die Bilanzierung einer Verbindlichkeit aus Abgaben, die unter den Anwendungsbereich des IAS 37 fallen (IFRIC 21.2) aber ausdrücklich nicht auf Abgaben, die unter IAS 12 (also Ertragsteuern) fallen oder Strafzahlungen sind (IFRIC 21.4). Darüber hinaus befasst sich der IFRC nur mit der Bilanzierung der Verbindlichkeit (und damit Aufwandserfassung) nicht mit der eventuellen Aktivierung eines aus der Zahlung resultierenden Vermögensertes.

Grundsätzlich ist die Frage der Bilanzierung von Levies mit den allgemeinen Bilanzierungsgrundsätzen nach IFRS geklärt – Ablauf der Prüfung Bilanzierung:

  1. Liability i.S.d. Frameworks Ziffer 4.46?
  2. Provision i.S.d. IAS 37?
  3. Contingent Liability i.S.d. IAS 37?

Wenn alles verneint werden muss: keine Bilanzierung – aber ggf. Angabepflicht nach dem Prinzip der Faithfull Presentation (IAS 1.15).

Nun sind die Staaten bei gesetzlichen Abgaben weltweit recht kreativ und verschiedenste Konstellationen lösen Abgaben aus. Dabei ist das Ergebnis nach den Regelungen der IFRS nicht unbedingt immer das wirtschaftlich gewünschte Ergebnis – daher besteht in der Praxis öfter der eine oder andere Versuch, die Auslegung der IFRS zum bilanzpolitisch gewünschten Ergebnis „hinzubiegen“.
Das verhindert der neue IFRIC, indem er die Regelungen etwas konkreter darstellt.
Eine anschauliche Darstellung von Beispielen ist dieser Mitteilung von Ernst & Young zu entnehmen.

Der IFRIC ist – wie schon die Bezeichnung sagt eine Interpretationshilfe, um Hilfestellung / Interpretationsvorgaben in Zweifelsfragen zu bieten. als solches ergeben sich hieraus keine neuen Bilanzierungsvorschriften.

Für die Praxis empfiehlt es sich m.E. kurz zu prüfen, wie man bisher seine Abgaben bilanziert hat und mit dem neuen IFRIC abzugleichen. Bei bisher streng am Standard orientierter Bilanzierung dürfte sich m.E. nicht die Notwendigkeit einer Änderung der Bilanzierungspraxis ergeben. Ebenfalls hilfreich ist hier m.E. die bereits zitierte Mitteilung von Ernst & Young, die Musterbeispiele enthält.

Veröffentlicht unter Allgemein, IFRIC | Verschlagwortet mit , , , , , , , | Schreib einen Kommentar

Kurzbeurteilung des Exposure Draft Leasing 2013 (ED/2013/6 – Leases) – Sicht Leasingnehmer

In a nutshell: Beim Leasingnehmer führt die Regelung des ED in jedem Fall (unabhängig von Finanzierungsleasing oder operativem Leasing) zu einer Bilanzverlängerung durch Aktivierung des Nutzungswerts und Passivierung der Leasingverbindlichkeit – und somit zu einer weitgehend finanzierungsunabhängigen Darstellung.

Etwas Ausführlicher: Sofern der am 16. Mai 2013 veröffentlichte Exposure Draft (ED) Leasing in der vorgeschlagenen Form umgesetzt wird, hat dies beim Leasingnehmer – diese Folgen:

  1. Beim Leasingnehmer wird jedes Leasingverhältnis bilanziert (Aktivierung des Nutzungsrechts und Passivierung der Leasingverbindlichkeit vgl. Ziffer 37 des ED) mit der Folge einer Bilanzverlängerung beim Leasingnehmer. Bisher fand diese Bilanzverlängerung nur bei Finanzierungsleasing (vgl. IAS 17.4 und IAS 17.20) nicht bei operativem Leasing (vgl. IAS 17.4 und IAS 17.33) statt.
  2. Umfangreiche Angabepflichten (vgl. Ziffer 58 ff. des ED).

Bisher muss ein Unternehmen, welches ausschließlich Verträge über operatives Leasing abgeschlossen hat, keine aufwendigen bilanziellen Folgen beachten. Neben der Erfassung des Aufwandes (IAS 17.33) sind lediglich Angabepflichten (IAS 17.35 – i.W. Darstellung zukünfitger Verpflichtungen) im Anhang zu befolgen.

Durch die geplante Änderung wird eine (fast) finanzierungsunabhängige Bilanzierung erreicht. Unabhängig ob ein Unternehmen einen Vermögenswert kauft und über einen Kredit finanziert, einen Vertrag über Finanzierungsleasing oder ein operatives Leasing unterschreibt: Es muss einen Vermögenswert und eine Verbindlichkeit bilanzieren. Dies ist aus Sicht der Bilanzanalyse in der Praxis eine große Vereinfachung.

Allerdings führt das auch zu erheblich höherem Aufwand bei der Bilanzierung.

Veröffentlicht unter Exposure Drafts | Verschlagwortet mit , , , , , , | Schreib einen Kommentar

Darstellung des Exposure Draft – Leasing (2013)

In a nutshell: Nach dem aktuellen ED Leases werden Leasing-Verträge in

  • Typ A (Mobilien oder Laufzeit über den größeren Teil der Nutzungsdauer oder Barwert der Leasingraten entspricht dem Fair Value des Vermögenswerts) und
  • Typ B (Immobilien oder Laufzeit über den kleineren Teil der Nutzungsdauer oder Barwert der Leasingrate ist kleiner als der Fair Value des Vermögenswertes)

kathegorisiert.Beim Leasingnehmer erfolgt immer eine Bilanzierung eines Nutzungswertes und einer Leasingverbindlichkeit – die Abschreibung erfolgt nach Nutzungsdauer (Typ A) oder Veränderung der Leasingverbindlichkeit. Beim Leasingnehmer erfolgt die Bilanzierung des Restwerts (Typ A) und der Leasingforderung, bzw. des Vermögenswertes (Typ) B.

Detailliertere Darstellung:

Am 16. Mai 2013 hat das IASB einen neuen Exposure Draft (ED/2013/6 – Leases) zur Rechnungslegung von Leasinggeschäften veröffentlicht. Die Mitteilung und die veröffentlichten Unterlagen (Exposure Draft, Basis for Conclusions, Illustrative Examples und Snapshot) sind über diesem Link zu finden.
Weiterlesen

Veröffentlicht unter Exposure Drafts | Verschlagwortet mit , , , , | Schreib einen Kommentar

Hinweis zum Framework

In a nutshell: Das Framework stellt die Grundlagen der Rechnungslegung nach IFRS dar. Aufgrund dieser Funktion ist es für die Anwendung der IFRS wichtig, die Grundlagen des Frameworks zu kennen.

Detailliertere Darstellung:

Die wesentlichen Grundlagen bei der Arbeit mit den IFRS kann man dem Framework entnehmen.

Jeder, der sich beginnt mit den IFRS zu beschäftigen, muss sich mit dem Framework auseinandersetzen. Nach meiner Erfahrung wird bei Schulungen oft nur kurz auf das Framework eingegangen und dann zu den IAS / IFRS im Einzelnen übergegangen. Das ist für einen ersten Überblick ok.

Dennoch sollte jeder in der Anfangsphase der Beschäftung mit den IFRS das Framework einmal in Ruhe lesen: Denn die Verinnerlichung dieser Prinzipien hilft zum Einen bei der Lösungsfindung (im Sinne von „nicht in der Lösungsfindung verlaufen“) zum Anderen greift man bei Regelungslücken auf das Framework zurück.

Veröffentlicht unter Framework | Verschlagwortet mit , , | Schreib einen Kommentar

Welche Regelungen der IFRS müssen beachtet werden?

In a nutshell:
Wesentliche zu beachtende Veröffentlichungen des Standard-Setters sind: Framework, IAS / IFRS, SIC / IFRIC, Anlagen, Examples, BC und Exposure Drafts.

Detailliertere Darstellung:

Die International Financial Reporting Standards (IFRS) werden vom IASB (International Accounting Standards Bord) entwickelt. Einen schnellen Überblick über den Standard Setter / die IFRS Foundation – erhält man über ein Info-Blatt der Organisation.

Natürlich haben sich in der Regel bereits schlaue Köpfe über die üblichen Rechnungslegungsprobleme und ihre Lösung nach IFRS Gedanken gemacht. In diesen Fällen kommt man mit einem Blick in ein Lehrbuch oder einen Kommetar schnell zum Ziel.

Dennoch sollte jeder Anwender der IFRS zumindes in den für ihn relevanten Bereichen auch eine gewisse Kenntnis der zugrunde liegenen Standards und übrigen Veröffentlichungen des Standard-Setters haben. Zum einen führt das zu einem besseren Verständnis der Materie, zum Anderen – und sehr viel wichtiger – setzt dieses Wissen den Anwender in die Lage, spezielle Sachverhalte (die eben so noch nicht in der Literatur bereits „vorgekaut“ zu finden sind) zu lösen. Dies ist besonders bei jüngeren Standards wichtig, da es für diese eben noch nicht so viele Kommentierungen gibt.

Zur Bilanzierung finden die folgenden Publikationen dieses Standard-Setters Anwendung:

  1. Das Framework
    … stellt die Grundprinzipien der IFRS dar.
  2. Die Standards (IAS / IFRS) …
    … bezeichnet mit einer Nummer und dem Zusatz IAS oder IFRS sind die Standards, in denen die Regelungen für die Bilanzierung nach IFRS festgehalten sind. Nicht verwirren lassen: Es gibt eigentlich keinen Unterschied zwischen IAS und IFRS. Die älteren Standards wurden mit IAS (International Accounting Standards) bezeichnet, die neueren werden mit IFRS (International Financial Reporting Standards) bezeichnet.
  3. Die Interpretationen (SIC / IFRIC)…
    … werden nach dem o.g. Gremium mit SIC (Standing Interpretations Committee) oder  IFRIC (International Financial Reporting Interpretations Committee) und einer Nummer bezeichnet. Hierbei handelt es sich wie der Name schon sagt um Interpretationen zu den Standards, die spezielle Sachverhalte abdecken. Auch hier nicht verwirren lassen: Die älteren Interpretationen sind mit SIC gekennzeichnet, die neueren aufgrund der Umorganisation des Standard-Setters mit IFRIC. Grundsätzlich gibt es aber keinen Unterschied.
  4. Weitere …
    … daneben gibt es weitere Texte, die i.W. im Rahmen der Entwicklung der Standards verfasst werden und für die Interpretation der Regelungen der Standards hilfreich bis teilweise notwendig sind – und leider in vielen publizierten Standard-Sammlungen nicht mit abgedruckt sind. Dazu gehören: Anlagen; Ex: Examples; BC: Basis for Conclusions. Darüber hinaus werden seit einiger Zeit auch bei Veröffentlichung sog. Snapshots veröffentlicht, die mit kurzen Beschreibungen und Bildern die Eckpunkte des Standards erklären.
  5. Die Exposure Drafts (ED) …
    … sind Standards, die sich noch im Entwicklungsprozess befinden, also noch nicht gültig sind. Zum Entwicklungsprozess gehören Veröffentlichungen der geplanten Standards, die dann von der Öffentlichkeit kommentiert werden können. Der Standard Setter bezieht diese Kommentierungen dann in die weitere Entwicklung ein. Diese Berücksichtigung (oder eben die Gründe für die Entscheidung, bestimmte Kommentare nicht zu berücksichtigen) kann man z.B. in den BC (Basis for Conclusions) nachvollziehen.
Veröffentlicht unter Überblick | Verschlagwortet mit , , , , , , , , , , | Schreib einen Kommentar